01.04.03.15 (Bayern) Durchführen von komplexen Controllingaufgaben
- Laufende Nr
- 33
- SYS_1
- 01
- SYS_2
- 01.04
- SYS_3
- 01.04.03
- SYS_4
- 01.04.03.15
- ORGEINHEIT
- Rechnungswesen
- UNB
- Finanz- und Rechnungswesen
- AUFGFAM
- Controlling Betriebswirtschaft
- ERAAA
- Durchführen von komplexen Controllingaufgaben
- Tarifgebiet
- Bayern
- BAY
- 12
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Selbständige Planung von Kosten/Leistungen für Unternehmens- bzw. Betriebsteile durch Aufbereitung und Analyse der erforderlichen Daten (z.B. Leistungen, Umsätze, Ergebniskennzahlen, Gemeinkosten, Bestände), Prüfung der Plausibilität zugrunde gelegter Gesamtplanungsdaten, ggf. Korrektur, und die Ermittlung und Aufbereitung von betriebswirtschaftlichen Kenndaten z.B. über Produktivität, Rentabilität, Kapitalbindung. Kosten und Leistungen überwachen und steuern: Bei Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Werten Ursachen ermitteln und Schwachstellen, auch in komplexen Abläufen analysieren. Maßnahmen zur Ergebnissicherung ausarbeiten und in Abstimmung mit den Fachabteilungen entscheidungsreif aufbereiten. Betriebswirtschaftliche Beurteilung von umfangreichen Investitionsprojekten (z.B. Produktionsumstellungen), Durchführen von Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Ergebnisse insbesondere nach Entwicklung der Kostenstrukturen, Kapazitätsauslastung, Ertragssituation analysieren und Prioritäten zur Realisierung der geplanten Projekte entscheidungsreif vorschlagen. Weiterentwicklung und Einführen neuer Methoden/Verfahren des betrieblichen Controllings (z.B. Kostenerfassung, Kostenrechnung) für Unternehmens- bzw. Betriebsteile nach allgemeiner Aufgabenstellung im Rahmen der Controllinggrundsätze. Schnittstellen zu anderen Systemen analysieren und Auswirkungen abschätzen. Bei Einführung einzelne Schritte festlegen und abstimmen. Einführungsprozess überwachen und steuern. Zur Arbeitsaufgabe gehört auch die Entwicklung von umfassenden Vorschlägen zur Optimierung komplexer kaufmännischer Geschäftsabläufe (z.B. Veränderung der Aufbau-/Ablauforganisation, Verbesserung der Kostenposition) und fachliche Unterstützung bei kaufmännischen Problemfällen. Mitarbeit im Rahmen von Revisionen (z.B. Überprüfung von Prozessen nach internem Kontroll-System). Darüber hinaus umfasst die Aufgabe das fachliche Anleiten von Mitarbeitern und die Inanspruchnahme fachlicher Zuarbeit einschließlich der fachlichen Prüfung der Arbeitsausführung bzw. -inhalte.
BBG
Die selbständige Planung von Kosten/Leistungen und die Weiterentwicklung und das Einführen neuer Methoden/Verfahren des betrieblichen Controllings für Unternehmens- bzw. Betriebsteile erfordert ein mehr als 4-jähriges Regelstudium vorzugsweise Fachrichtung BWL und erweiterte fachspezifische Zusatzqualifikation (z.B. betriebliche Erfahrung hinsichtlich verschiedener Controllingsysteme), oder ein bis zu 4-jähriges Regelstudium vorzugsweise Fachrichtung Wirtschaftsingenieur und umfangreiche fachspezifische Zusatzqualifikation (z.B. längere vertiefende Erfahrung und Weiterbildung hinsichtlich verschiedener Controllingsysteme).